Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tourismusagentur

1. Einleitung

Die Tourismusagentur “Suzy-tours”, mit Sitz in Krk, Slavka Nikolića 51 (im weiteren Text: Agentur) beschäftigt sich mit der Vermittlung und der Realisierun​​g von Reservierungen im Namen des Eigentümers einer Unterkunftseinheit und für seine Rechnung, wodurch sie dem Gast eine Unterkunft sicherstellt.

 

2. Reservierung und Bezahlung

Reservierungsanfragen können per Internet, schriftlich oder persönlich in den Räumen der Agentur eingereicht werden. Indem der Gast eine Reservierung vornimmt, erklärt er sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Auf diese Weise wird alles Angeführte rechtsverbindlich sowohl für den Gast als auch für die Agentur.

Bei der Reservierung ist es erforderlich eine Anzahlung in Höhe von 30% des vollen Betrags einzuzahlen. Der Rest wird am Tag der Anreise beglichen, oder um Barzahlung zu vermeiden, Restbetrag sollte spätestens 5 Tage vor Anreise per Banküberweisung bezahlt werden. ​Für Buchungen, deren Betrag über 1.000,00 Euro liegt, der restliche zur Zahlung ausstehende Betrag ist spätestens 5 Tage vor Anreise auf unser Bankkonto zu entrichten.

3. Preise der Dienstleistungen

Der Unterkunftspreis bezieht sich auf die in der Reservierung angeführte Grundleistungen: Tagesmiete, Bettwäsche, Handtücher, mit Kochzubehör ausgestattete Küche, Wasser-, Strom- und Gasverbrauch.

Einige zusätzliche Dienstleistungen sind nicht im Preis der Unterkunft enthalten, z. B. Klimaanlage, Haustiere, Zustellbett und müssen separat bezahlt werden. Alle Preise gelten ab einem Aufenthalt länger als drei Nächte. Für einen Aufenthalt, der kürzer als 4 Tage ist, wird ein Zuschlag von 30% berechnet.

Die Unterkunftspreise sind vom Eigentümer der jeweiligen Unterkunftseinheit genehmigt. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Preise zu verändern. Bei einer Veränderung des Preises einer bestimmten Unterkunftseinheit nach der Anmeldung des Gastes und vor der Leistung einer Anzahlung, verpflichtet sich die Agentur, den Gast sofort darüber zu benachrichtigen und ihm eine neue Berechnung zu schicken. Den Gästen, die schon eine Anzahlung geleistet haben, gewährleistet die Agentur die Berechnung des restlichen Betrages entsprechend der Kalkulation, aufgrund deren der Gast die betreffende Unterkunftseinheit reserviert hatte.

4. Kategorisierung und Beschreibung von Dienstleistungen

Die angebotenen Unterkunftseinheiten sind gemäß der offiziellen Kategorisierung der zuständigen Einrichtung beschrieben. Die Standards für Unterkunft, Verpflegung, Service usw. sind in den einzelnen Orten und Ländern unterschiedlich und sind nicht miteinander vergleichbar.

Jeder Gast muss in einer sauberen und ordentlichen Unterkunftseinheit untergebracht werden. Gäste, die länger als eine Woche bleiben, erhalten zusätzliche Bettwäsche und Handtücher.

Die Unterkunftseinheiten können am Anreisetag ab 14.00/15.00 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr wieder freigestellt werden. Den Schlüssel zur Unterkunftseinheit erhält der Gast vom Eigentümers oder von einem Vertreter der Agentur im Objekt, in dem sich die reservierte Unterkunftseinheit befindet.

5. Recht der Agentur auf Änderungen und Stornierung

Wenn während oder bevor der gebuchten Urlaubszeit Ausnahme Umstände eintreten, die sich weder vermeiden noch beseitigen lassen, hat die Agentur das Recht, die reservierte Unterkunft zu ändern oder die Reservierung zu stornieren. In einem solchen Fall bietet die Agentur dem Gast eine Ersatzunterkunft mithilfe des Eigentümers an. Eine Änderung der Unterkunft kann aber ausschließlich mit Bewilligung und Zustimmung des Gastes durchgeführt werden. Die angebotene Ersatzunterkunft muss von gleicher oder höherer Qualität als die reservierte Unterkunft sein.

6. Recht des Gastes auf Änderungen und Stornierung

Falls der Gast eine Reservierung ändern oder stornieren will, muss er dies schriftlich tun.

Im Falle der Stornierung einer auf Verlangen des Gastes bestätigten Reservierung von Privatunterkunft wird das Datum, an welchem die Agentur einen schriftlichen Bericht über die Stornierung erhält, als der Ausgangspunkt für die Berechnung der Stornierungskosten betrachtet, und dies folgendermaßen:

1. Bei Stornierungen bis zu 45 Tagen vor Anreise werden 100% der Anzahlung an den Gast zurückerstattet.
2. Bei Stornierungen von 44 bis 30 Tagen vor Anreise werden 50% der Anzahlung an den Gast zurückerstattet.
3. Bei Stornierungen von 29 bis 0 Tagen vor Anreise wird dem Gast keine Anzahlung zurückerstattet.

**Für jede stornierte Unterkunftsreservierung erhebt die Agentur eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro. 
*** Bei vorzeitiger Abreise muss der Gast den Gesamtpreis bezahlen.

Falls der Gast bis 20.00 Uhr am ersten Reservierungstag in der reservierten Unterkunftseinheit nicht ankommt, ohne dass er sich im Voraus in der Agentur oder beim Dienstleistungsanbieter (bzw. beim Eigentümer) gemeldet hat, wird die Reservierung als storniert betrachtet und die Stornierungskosten werden wie oben genannt verrechnet.

7. Verpflichtungen der Agentur und des Eigentümers

Die Agentur hat die Verpflichtung, sowohl für die Durchführung der reservierten Dienstleistungen und die Auswahl des Dienstleistungsanbieters (bzw. des Eigentümers), als auch für die Rechte und die Interessen des Gastes Sorge zu tragen, und zwar gemäß den guten Sitten des Tourismus.

Der Eigentümer hat die Verpflichtung, sicherzustellen, dass der Gast alle reservierten Dienstleistungen erhält. Demzufolge trägt er gegenüber dem Gast auch die Verantwortung bei eventuell nicht erbrachten Dienstleistungen oder Teilen von Dienstleistungen.

Die Agentur und der Eigentümer schließen jede Verantwortung für den Fall aus, dass eine Änderung oder ein Nichterbringung von Dienstleistungen durch höhere Gewalt verursacht wird.

Die Agentur verpflichtet sich, dass die persönlichen Informationen des Kunden, die der Gast bei der Buchung oder Registrierung des Gastes in der Newsletter-Liste auf www.suzy-tours.hr (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) erhält, nicht an andere Personen oder Firmen zur Verfügung stellt und wird möglicherweise nur für interne Marketingzwecke verwendet werden. Der Gast ist damit einverstanden, dass die Agentur ihre Kontaktinformationen (hauptsächlich E-Mail-Adresse) verwendet, um Sonderangebote und Newsletter zu versenden. Die Agentur ist verpflichtet, die Informationen auf Wunsch des Gastes unverzüglich aus der Newsletterliste und anderen Aufzeichnungen zu entfernen.

8. Verpflichtungen des Gastes

Der Gast hat die folgenden Verpflichtungen:

- im Besitz von gültigen Reisedokumenten zu sein

- die Grenzregelung und die Devisenbestimmungen der Republik Kroatien zu respektieren

- die Hausregeln der reservierten Unterkunftseinheit zu respektieren und mit dem Eigentümer und der Agentur in guter Absicht zusammenzuarbeiten

- die Kosten für eventuell verursachte Schäden in der Einheit zahlen

Wenn diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden, wird der Gast für alle extra Kosten und einen eventuellen Schaden aufkommen müssen.

Haustiere sind in einigen Ferienwohnungen nach vorheriger Absprache erlaubt und willkommen. Bringen ein Haustier mit bedeutet, dass Sie die volle Verantwortung für Ihr Haustier zu nehmen und dass Sie nicht Ihr Haustier unbeaufsichtigt im Zimmer verlassen.

9. Beanstandungen

Der Gast hat das Recht, für eine vereinbarte und nicht erbrachte Leistung eine angemessene Entschädigung zu verlangen, indem er eine schriftliche Beanstandung einreicht.

Dabei wird folgendermaßen verfahren:

Wenn der Gast mit dem Zustand der Unterkunftseinheit nicht zufrieden ist, ist er verpflichtet, sofort nach seiner Ankunft die Agentur darüber zu informieren, bzw. seine Beanstandungen beim Eigentümer vorzubringen. Der Gast ist außerdem verpflichtet, mit dem Vertreter der Agentur und dem Eigentümer in guter Absicht zusammenzuarbeiten, so dass die Gründe für seine Unzufriedenheit beseitigt werden können. Wenn die Beanstandung gerechtfertigt ist und die vom Eigentümer der Unterkunftseinheit dargebotene Dienstleistung nicht zufriedenstellend ist, wird die Agentur alles tun, um eine für den Gast akzeptable und der bezahlten Dienstleistung entsprechende Lösung zu finden. Die Agentur oder der Eigentümer dürfen dem Gast nicht eine Ersatzunterkunft anbieten, deren Wert geringer ist als die schon bezahlte Unterkunft.
Falls der Gast von sich aus die Unterkunftseinheit verlässt und eine andere Unterkunft findet, ohne dass er der Agentur die Möglichkeit gibt, das Problem zu lösen, hat der Gast kein Recht, eine Rückerstattung des eingezahlten Geldes zu fordern oder eine Entschädigungsklage einzureichen.
Der Klient ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach der Rückkehr vom Urlaub eine schriftliche Beanstandung bei der Agentur einzureichen. Der Beanstandung sind ein vom Eigentümer unterzeichneter Bericht wie auch eventuelle Rechnungen bezüglich der verursachten Kosten beizufügen. Die Agentur verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beanstandung einen Beschluss diesbezüglich zu fassen. Solange die Agentur noch keine Entscheidung getroffen hat, verzichtet der Gast auf Vermittlung durch eine andere Person oder ein Gericht und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, keine Informationen an die Medien weiterzugeben. Hiermit wird das Recht des Gastes auf eine Entschädigung für einen indirekten Schaden ausgeschlossen. Falls der Gast die inadäquaten Dienstleistungen nicht an Ort und Stelle reklamiert hat, bzw. falls er eine schriftliche Beanstandung nach der Frist von 8 Tagen nach der Rückkehr vom Urlaub eingereicht hat, wird die Agentur die Beanstandung nicht anerkennen.

10. Zuständigkeit des Gerichts

Wenn der Gast mit dem Beschluss der Agentur bezüglich seiner Beanstandung nicht zufrieden ist, hat er das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. In diesem Fall wird für das Verfahren das Handelsgericht in Krk zuständig sein.

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